Zulassungsvoraussetzungen für die Heilpraktikerprüfung (Psychotherapie)







Die Zulassung zur Prüfung muss beim zuständigen Gesund-heitsamt bzw. Ordnungsamt beantragt werden. Die Prüfung findet zweimal im Jahr im März und im Oktober statt. Nährere Informationen zur Prüfung:

Informationen des niedersächsischen Landesamtes

Infos zur Ausbildung


Die Ausbildung


Inhalte und Kursaufbau


Teilnehmerstimmen


Das Lernskript

Heilpraktiker für Psychotherapie

© Corinna Berndt

Infos zur Prüfung


Die Prüfung


Prüfungsinhalte


Beispielprüfung