Zulassungsvoraussetzungen für die Heilpraktikerprüfung (Psychotherapie)
- vollendetes 25. Lebensjahr
- schulische Vorbildung: mindestens Hauptschulabschluss
- polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Attest, wonach „keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem/der Antragsteller/in
wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen
Kräfte oder wegen einer Sucht, die für die Ausübung eines Berufes als Heilpraktiker/in
erforder- liche Eignung fehlt“.
Die Zulassung zur Prüfung muss beim zuständigen Gesund-heitsamt bzw. Ordnungsamt
beantragt werden. Die Prüfung findet zweimal im Jahr im März und im Oktober statt.
Nährere Informationen zur Prüfung:
Informationen des niedersächsischen Landesamtes